Warum Ihre Daten im ADHS & Autismus Adressverzeichnis gespeichert werden!

Community, Selbsthilfegruppen, Beratungsangebot, Adressverzeichnis in unserem Dachverband

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Der ADHS & Autismus Beratungsnetzwerk Wetterau e.V. setzt sich dafür ein, dass Menschen mit ADHS und Autismus-Spektrum-Störung Zugang zu passender Unterstützung haben. Unser Adressverzeichnis ist ein zentrales Instrument dieser Mission – und es ist vollständig mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar.

Grundlage unserer Arbeit ist unser gemeinnütziger Satzungszweck: die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen sowie deren kombinierten Diagnosen und Komorbiditäten. Aus diesem Grund umfasst unser Verzeichnis neben ADHS und Autismus auch die damit häufig einhergehenden Komorbiditäten – darunter Depression, Angststörungen, Trisomie 21, Burnout und Borderline.

  • 5.100+ geprüfte Einträge seit 2021
  • 210+ Helfer aus der Community haben aktiv mitgewirkt
  • 2,4+ Millionen Aufrufe zeigen den enormen Bedarf

Täglich nutzen Menschen mit ADHS und Autismus dieses Verzeichnis, um Unterstützung zu finden – ob medizinische Versorgung, therapeutische Hilfe, Selbsthilfegruppen oder Orte, an denen sie sich verstanden fühlen.

Zitat

Hinweis: Die in unserem Verzeichnis aufgeführten Bereiche stellen keine medizinische oder therapeutische Spezialisierung auf bestimmte Störungsbilder dar. Sie dienen ausschließlich der Orientierung, in welchen Feldern Betroffene passende Unterstützung finden können.

Diese Seite richtet sich an Fachkräfte, Einrichtungen und Organisationen, die in unserem Verzeichnis gelistet sind. Sie erklärt die rechtliche Grundlage unserer Arbeit transparent und verständlich, basierend auf aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn Sie verstehen möchten, warum wir Ihre Daten speichern und veröffentlichen – und was das rechtlich bedeutet – finden Sie hier die Antworten.

Wie funktioniert unser Adressverzeichnis?

Unser Adressverzeichnis wird von vielen Helfern aus der Community gepflegt. Das ist wichtig zu verstehen: Dieses Verzeichnis ist nicht einfach nur eine Datenbank. Es ist das Ergebnis gegenseitiger Unterstützung – Menschen mit ADHS und Autismus helfen anderen Betroffenen, die richtigen Anlaufstellen zu finden.

Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen:

  • Von Einrichtungen selbst: Ärzte, Therapeuten, Kliniken, Vereine und Organisationen tragen ihre eigenen Daten ein und aktualisieren sie selbst
  • Aus öffentlichen Registern: Ärztekammern, Psychotherapeuten-Verzeichnisse und ähnliche offizielle Quellen, in denen Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte bereits öffentlich dokumentiert sind.
  • Von der Community: Betroffene geben uns Hinweise auf Anlaufstellen, die ihnen geholfen haben, auf Selbsthilfegruppen, autismusfreundliche Arbeitgeber oder Orte, an denen sich Betroffene verstanden und akzeptiert fühlen.
  • Von unserem Team: Wir recherchieren aktiv, prüfen alle Einträge auf Plausibilität und achten darauf, dass sie für unsere Community tatsächlich relevant sind

Alle Datenquellen sind dokumentiert: Im Feld "www" jedes Eintrags sind die Quellen angegeben, aus denen wir die Information bezogen haben. Sie können also transparent nachvollziehen, woher Ihre Daten kommen.

Warum dieses Verzeichnis für Menschen mit ADHS und Autismus so bedeutsam ist

Um die rechtliche Situation richtig verstehen zu können, ist es wichtig zu wissen, was dieses Verzeichnis für die Betroffenen bedeutet.


Das Problem ohne spezialisiertes Verzeichnis

Menschen mit ADHS und Autismus haben ein grundsätzliches Problem bei der Suche nach Unterstützung:

  • Lange, erschöpfende Recherche: Die Suche nach einer passenden Fachkraft kostet viel Zeit und Energie – und gerade diese Ressourcen sind für viele Betroffene besonders begrenzt.
  • Allgemeine Verzeichnisse helfen nicht: Ein normales Ärzteverzeichnis zeigt nicht, wo Betroffene wirklich passende Unterstützung finden. Man muss durch hunderte Einträge scrollen und dann anrufen – was für viele Menschen mit Autismus bereits eine große Hürde darstellt.
  • Verlust von Community-Wissen: Ohne zentrales Verzeichnis bleibt das Wissen, das Betroffene über hilfreiche Anlaufstellen sammeln, in privaten Chats und Facebook-Gruppen verborgen. Neue Betroffene müssen wieder bei Null anfangen.
  • Unterversorgung bleibt unsichtbar: Die großen Lücken in der Versorgung – besonders in ländlichen Regionen – werden nicht dokumentiert. Niemand sieht, wo es zu wenig Fachkräfte gibt. Politiker, neue Ärzte und Therapeuten sehen nicht, wo Bedarf besteht.

Was dieses Verzeichnis verändert

Unser Verzeichnis löst dieses Problem mehrfach:


Für Menschen mit ADHS und Autismus:

  • ✅ Zentrale Anlaufstelle: Alle geprüften, relevanten Angebote an einem Ort – Fachkräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, Kliniken, Selbsthilfegruppen, autismusfreundliche Arbeitgeber und Orte, an denen sich Betroffene verstanden und unterstützt fühlen.
  • ✅ Zeitersparnis: Statt stundenlanger Recherche: gezielter Zugriff auf 5.100+ geprüfte Einträge. Betroffene können sich direkt auf die für sie relevanten Angebote konzentrieren.
  • ✅ Community-Wissen sichtbar machen: Betroffene empfehlen Anlaufstellen, die ihnen selbst geholfen haben. Dieses wertvolle Wissen geht nicht mehr in privaten Nachrichten verloren, sondern wird zentral für alle verfügbar gemacht.
  • ✅ Qualitätssicherung: Jeder Eintrag wird geprüft. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass ein öffentlich nachvollziehbarer Bezug zu Themen rund um ADHS, Autismus, Borderline oder Depression besteht – etwa durch eigene Angaben der Einrichtung auf ihrer Website, in offiziellen Verzeichnissen oder durch vergleichbare öffentliche Quellen.
  • ✅ Transparente Quellen: Im „www"-Feld ist sofort erkennbar, woher jede Information stammt. Das schafft Vertrauen.
  • ✅ Ständige Aktualität: 190+ Helferinnen und Helfer aus der Community halten die Daten kontinuierlich aktuell – bei Änderungen von Öffnungszeiten, Adressen oder Angeboten.


Für Fachkräfte und Einrichtungen:

Auch Sie nutzen dieses Verzeichnis – um Ihre Patienten und Klienten besser zu versorgen:

  • ✅ Vernetzung und Kooperation: Ärzte nutzen das Verzeichnis, um Patienten an geeignete Therapeuten zu verweisen. Therapeuten verweisen an passende Kliniken. Beratungsstellen vernetzen sich mit Selbsthilfegruppen. Das Verzeichnis wird zur Infrastruktur der Zusammenarbeit.
  • ✅ Bessere Patientenversorgung: Wenn Sie eine passende Weiterverweisung benötigen, können Sie das Verzeichnis nutzen, um eine geeignete Anlaufstelle in der Region zu finden. Das verbessert die Behandlungskontinuität für Ihre Patienten.
  • ✅ Versorgungslücken erkennen: Das Verzeichnis macht sichtbar, wo es zu wenige Anlaufstellen gibt – konkret und regional nachvollziehbar. Das kann dazu beitragen, dass sich neue Fachkräfte dort niederlassen, wo der Bedarf am größten ist.
  • ✅ Berufliche Vernetzung: Sie sehen andere Kollegen in Ihrer Region und können sich austauschen, zusammenarbeiten, gegenseitig Patienten empfehlen.


Für die Gesamtgesellschaft:

  • ✅ Unterversorgung wird sichtbar: Das Verzeichnis dokumentiert konkret, wo in Deutschland Lücken in der Versorgung von Menschen mit ADHS und Autismus bestehen – als politisches Instrument für Behörden, Krankenkassen und das Gesundheitssystem.
  • ✅ Anreiz für neue Fachkräfte: Wenn eine Region im Verzeichnis als unterversorgt erkennbar ist, kann das Ärzte und Therapeuten anziehen, sich dort niederzulassen. Das Verzeichnis ist ein Marker für Versorgungsbedarf.
  • ✅ Datenbasis für Gesundheitspolitik: Die aggregierten Daten machen Versorgungsungleichheiten sichtbar, die statistisch bisher verborgen waren – und können bessere gesundheitspolitische Entscheidungen unterstützen.


Warum das für Betroffene lebensverändernd ist

Für Menschen mit ADHS und Autismus ist eine richtige Diagnose und passende Unterstützung nicht einfach ein "nettes Angebot". Es ist die Grundlage für vieles:

  • Gesundheit und Selbstverständnis: Endlich zu verstehen, warum man „anders" ist – das ändert das ganze Leben. Statt Schuldgefühlen gibt es Selbstmitgefühl und passende Unterstützung.
  • Berufliches Leben: Mit dem richtigen Verständnis für die eigenen Stärken und Herausforderungen öffnen sich neue Möglichkeiten am Arbeitsmarkt.
  • Persönliche Beziehungen: Wer sich selbst versteht und die richtige Unterstützung hat, erlebt oft spürbare Verbesserungen in Beziehungen zu Familie, Freunden und Partnern.
  • Selbstwertgefühl und Würde: Menschen mit ADHS und Autismus verdienen es, ihre Neurodivergenz nicht als Defekt zu sehen, sondern als Teil ihrer Identität zu verstehen.

Dieses Verzeichnis ermöglicht all das. Deshalb ist es so wichtig.

Die Konsequenzen, wenn eine Adresse aus dem Verzeichnis gelöscht wird

Um die rechtliche Situation zu verstehen, ist es wichtig zu sehen, was passiert, wenn wir einen Eintrag entfernen – und welche realen Auswirkungen das auf Menschen mit ADHS und Autismus hat.

Konkrete negative Folgen für die Community

Wenn wir eine Fachkraft oder ein Angebot aus unserem Verzeichnis entfernen:

  • Betroffene verlieren Zugang: Menschen, die diese Fachkraft oder dieses Angebot gesucht haben oder gesucht hätten, finden es nicht mehr. Ein Angebot, das ihnen hätte helfen können, ist für sie plötzlich unerreichbar.
  • Diagnosen bleiben aus: Menschen mit undiagnostiziertem ADHS oder Autismus, die diese Fachkraft hätten aufsuchen können, werden nicht diagnostiziert. Ihre Chance auf Hilfe ist verloren.
  • Bewährte Unterstützung wird unerreichbar: Menschen, die sich bei dieser Fachkraft oder in dieser Gruppe verstanden, akzeptiert und unterstützt gefühlt haben, verlieren diese wichtige Ressource. Für sie war diese Stelle oft ein Leuchtturm.
  • Community-Empfehlungen werden wertlos: Community-Mitglieder haben diese Fachkraft oder dieses Angebot empfohlen – weil es ihnen geholfen hat. Jetzt verlieren neue Betroffene diese wertvolle Wissensquelle.
  • Fachkräfte verlieren Vernetzungsmöglichkeiten: Ärzte und Therapeuten können diese Fachkraft nicht mehr empfehlen, nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten, nicht mehr auf sie verweisen. Das schwächt die gesamte Versorgungsinfrastruktur.
  • Ressourcen werden vertan: Die Recherche anderer Betroffener muss von vorne beginnen. Menschen investieren wieder Stunden ihrer knappen Energie.
  • Regionale Versorgungslücke wird unsichtbar: Wenn Fachkräfte aus unterversorgten Regionen gelöscht werden, werden die Lücken wieder unsichtbar. Die dringend notwendige Sichtbarmachung von Unterversorgung wird rückgängig gemacht. Das hat Folgen: Neue Fachkräfte sehen nicht mehr, wo Bedarf besteht. Politiker sehen nicht mehr, wo investiert werden muss.

Das ist kein „Recht auf Vergessen" – sondern eine Abwägung von Interessen

Das muss deutlich gesagt werden: Während eine Fachkraft, eine Einrichtung oder Organisation ein datenschutzrechtliches Interesse daran haben kann, nicht in Verzeichnissen genannt zu werden, hat eine Person mit ADHS oder Autismus ein elementares Interesse am Zugang zu Informationen, die ihr Leben verbessern können.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennt genau diesen Konflikt an. Sie verlangt eine Abwägung im Einzelfall – und stellt dabei fest: Bei einem neutralen, gemeinnützigen Verzeichnis, das der Gesundheitsversorgung einer vulnerablen Gruppe dient, fällt diese Abwägung in der Regel zugunsten des Verzeichnisses aus. Das erhebliche Interesse von Menschen mit ADHS und Autismus an einem geordneten Überblick über verfügbare Angebote überwiegt das Interesse einzelner Fachkräfte oder Organisationen, nicht in einem solchen Verzeichnis genannt zu werden.

Diese Abwägung im Einzelfall ist rechtlich vorgesehen und ethisch geboten.

Warum unser Adressverzeichnis rechtlich zulässig ist

Die Rechtsgrundlage: Öffentlich verfügbare Daten

Unser Adressverzeichnis enthält ausschließlich Informationen, die bereits öffentlich verfügbar sind oder von den Einrichtungen selbst öffentlich gemacht werden:

  • Praxisadressen, Telefonnummern und Webseiten (teilweise selbst gewählt und veröffentlicht von den Fachkräften)
  • Öffnungszeiten und Kontaktdaten (häufig von den Einrichtungen selbst öffentlich gemacht)
  • Qualifikationen, Fachrichtungen und Tätigkeitsschwerpunkte – so, wie die Fachkraft sie selbst öffentlich angegeben hat (z. B. in öffentlichen Registern wie Ärzte-/Psychotherapeutenkammer, auf Jameda oder der eigenen Webseite)
  • Angaben, die Teil der beruflichen Identität sind und bewusst öffentlich gemacht wurden

Wichtig: Wenn Ihre Praxis bei der Kammer, auf Jameda oder Ihrer eigenen Webseite ADHS oder Autismus als Schwerpunkt angibt, dann stammt diese Zuordnung von Ihnen selbst – nicht von uns. Wir übernehmen nur, was bereits öffentlich vorhanden ist.

Wir speichern und veröffentlichen NICHT:

  • Patientendaten
  • Gesundheitsdaten oder Diagnosen
  • Finanzielle Informationen
  • Private Wohnadressen (nur Geschäftsadressen, sofern private und geschäftliche Adressen unterschiedlich sind)
  • Private Familiendaten

Das ist ein wichtiger Unterschied: Wir machen Ihre Daten nicht „zum ersten Mal öffentlich". Sie sind bereits öffentlich. Wir machen sie nur für eine spezifische Zielgruppe zugänglich.

Berechtigte Interessen nach DSGVO Artikel 6 Abs. 1 lit. f

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren wegweisenden Urteilen bestätigt, dass die Zusammenstellung und Veröffentlichung von öffentlich zugänglichen Daten unter bestimmten Bedingungen völlig zulässig ist. Diese Rechtsprechung gilt direkt auf spezialisierte Adressverzeichnisse wie unseres an.

Konkrete berechtigte Interessen für unser Verzeichnis:

1. Gemeinwohl und Gesundheitsversorgung (Höchste Priorität)

Menschen mit ADHS und Autismus benötigen spezialisierte Fachkräfte und Unterstützungsangebote. Die Zusammenstellung solcher Informationen trägt direkt zur Gesundheitsversorgung bei – das ist ein öffentliches Interesse von höchster Bedeutung.

Besonders wichtig: Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung leiden oft unter Informationsüberflutung. Eine strukturierte, spezialisierte, übersichtliche Sammlung ist für sie nicht nur hilfreich, sondern oft die Voraussetzung dafür, überhaupt Unterstützung zu finden.

2. Informationsfreiheit und Leistungstransparenz

Menschen haben ein berechtigtes Interesse daran, Informationen zu finden, die ihnen helfen, geeignete Fachkräfte und Angebote zu finden. Unser Verzeichnis bündelt diese bereits öffentlichen Informationen gezielt und strukturiert für Menschen mit ADHS und Autismus – etwas, das es in dieser Form bisher nicht gab.

Das entspricht dem Gedanken einer informierten Gesellschaft, Verbraucherschutz und Selbstbestimmung. Menschen sollen wissen, wo sie Hilfe bekommen.

Wichtig: Viele der gelisteten Einrichtungen tragen ihre Daten selbst ein und teilen damit aktiv mit, dass sie für die Community erreichbar sein möchten. Sie haben sich bewusst entschieden, im Verzeichnis gelistet zu sein.

3. Community-getriebenes Wissen und gegenseitige Unterstützung

Betroffene selbst teilen Hinweise darauf, welche Fachkräfte ADHS oder Autismus wirklich verstehen und kompetent behandeln. Sie weisen auf autismusfreundliche Arbeitgeber hin. Sie empfehlen Selbsthilfegruppen. Sie teilen, wo sie sich verstanden gefühlt haben.

Dieses Wissen ist wertvoll und würde sonst verloren gehen – in privaten Chats und Gruppen, für neue Betroffene unerreichbar. Die Community ist die beste Quelle für praktische, lebensweltliche Informationen. Dieses gegenseitige Helfen zu ermöglichen ist ein berechtigtes Interesse.

4. Sichtbarmachung von Versorgungslücken und Förderung von Infrastruktur

Das Verzeichnis macht erstmals sichtbar, wo es in Deutschland Lücken in der ADHS- und Autismus-Versorgung gibt. Das hat mehrere wichtige Folgen:

  • Es zeigt Politikern, Krankenkassen und Behörden, wo Investitionen notwendig sind
  • Es signalisiert neuen Fachkräften, wo Bedarf besteht – und kann sie dazu bewegen, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen
  • Es hilft bei der strategischen Planung von Gesundheitsinfrastruktur

Das ist ein legitimes Interesse – sowohl für die Gesellschaft als auch für die Betroffenen.

5. Neutralität und Sachlichkeit

Wir präsentieren Daten ohne Bewertung oder kommerzielle Absicht. Es gibt keine unlauteren Geschäftspraktiken, keine versteckte Werbung, keine Bevorzugung zahlender Kunden. Das Verzeichnis dient ausschließlich der gemeinnützigen Orientierung.

Nutzer können optional Erfahrungen und Bewertungen zu Einträgen teilen – das ist Community-Feedback, keine redaktionelle Bewertung unsererseits. Wir selbst bewerten nicht.

Einrichtungen, die sich selbst eintragen, entscheiden bewusst über die Veröffentlichung ihrer Daten. Sie müssen nicht, aber viele wollen, dass Menschen mit ADHS und Autismus sie finden.

Rechtliche Interessenabwägung nach DSGVO Artikel 6 Abs. 1 lit. f

Nach DSGVO Artikel 6 Abs. 1 lit. f ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn:

  1. die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist UND
  2. diese Interessen die Rechte der betroffenen Person nicht überwiegen

In unserem Fall fällt die Abwägung sehr klar zugunsten des Verzeichnisses aus:

FaktorGewichtungErklärung
Gemeinwohl & Gesundheitsversorgung⭐⭐⭐⭐⭐Menschen mit ADHS/Autismus benötigen diese Informationen für ihre Gesundheit und ihr Leben
Vulnerable Bevölkerungsgruppe⭐⭐⭐⭐⭐Ohne spezialisierte Verzeichnisse: Unterversorgung einer Gruppe mit besonderem Unterstützungsbedarf
Sichtbarmachung von Versorgungslücken⭐⭐⭐⭐⭐Das Verzeichnis dokumentiert Unterversorgung und fördert Infrastrukturentwicklung
Community-Partizipation⭐⭐⭐⭐190+ Helfer bauen das Verzeichnis aktiv auf; viele Einträge kommen von den Einrichtungen selbst
Transparenz der Datenquellen⭐⭐⭐⭐Alle Quellen sind dokumentiert; Nutzer können nachvollziehen, woher Informationen stammen
Datenschutz und Sicherheit⭐⭐⭐⭐Nur öffentliche berufliche Daten; keine sensiblen, privaten oder Patienten-Informationen
Beeinträchtigung der Einrichtungen⭐Minimal – die Öffentlichkeit der Daten ist bereits gegeben; viele tragen sich selbst ein

Die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs

BGH VI ZR 489/19 und VI ZR 488/19 vom 12. Oktober 2021

Der Bundesgerichtshof hat in diesen bahnbrechenden Urteilen entschieden, dass Adressverzeichnisse mit öffentlich verfügbaren Fachkräfte-Daten grundsätzlich völlig rechtmäßig sind – auch ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen.

Was der BGH konkret festgestellt hat:

  • Ein Portal oder Verzeichnis, das öffentlich verfügbare Daten sammelt, erfüllt eine „von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion". Das ist genau das, was wir tun.
  • Die Verarbeitung solcher beruflichen Basisdaten ist erforderlich für einen funktionierenden Informationsdienst. Ohne die Daten könnte das Verzeichnis gar nicht existieren.
  • Betreiber solcher Verzeichnisse nehmen berechtigte Interessen wahr – sowohl ihre eigenen (als gemeinnützige Organisation) als auch die Interessen der Nutzer (Menschen mit ADHS und Autismus).
  • Die Interessen der betroffenen Fachkräfte überwiegen in der Regel nicht, sofern das Verzeichnis neutral und sachlich bleibt. Bei einem gemeinnützigen, bewertungsfreien Verzeichnis wie unserem ist das klar erfüllt.

Diese Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit von Adressverzeichnissen. Unser gemeinnütziges, neutrales Verzeichnis hat dabei eine noch stärkere Rechtsbasis als kommerzielle Plattformen: Wir verfolgen keine wirtschaftlichen Ziele, wir selbst bewerten nicht, und alles dient der Gesundheitsversorgung einer vulnerablen Gruppe.

Diese Urteile sind klar und eindeutig. Das ist die aktuelle Rechtsprechung. Sie schützen Verzeichnisse wie unseres.

BGH VI ZR 60/21 vom 13. Dezember 2022

Ein neueres Urteil bestätigt diese Rechtslinie noch einmal: Plattformen dürfen allgemein zugängliche Daten speichern und sammeln, weil ein Fall berechtigter Interessen vorliegt. Die Plattform verschafft der Öffentlichkeit „einen geordneten Überblick" – genau das ist unser Ziel.

Diese Urteile sind klar und eindeutig. Das ist die aktuelle Rechtsprechung. Sie schützen Verzeichnisse wie unseres.

Die rechtliche Realität: Löschungsrecht vs. Widerspruchsrecht

Dies ist der wichtigste Abschnitt, wenn Sie verstehen möchten, welche Rechte Sie haben – und welche nicht. Dieser Abschnitt bezieht sich auf alle Arten von Einträgen in unserem Verzeichnis: Ärzte, Therapeuten, Kliniken, Selbsthilfegruppen, Vereine, Beratungsstellen, autismusfreundliche Arbeitgeber und alle anderen Angebote.

❌ Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Löschung

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Fachkräfte, Einrichtungen, Organisationen und Angebote keinen Anspruch darauf, ihre Basisdaten aus einem sachlich neutralen Adressverzeichnis gelöscht zu bekommen – sofern nur öffentliche berufliche Informationen enthalten sind.

Dies gilt insbesondere, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Verzeichnis ist rein informativ (keine Bewertungsfunktion des Betreibers, keine versteckte Werbung)
  • Es dient der Orientierungshilfe für Menschen mit spezifischen Bedürfnissen
  • Es ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert
  • Es verwendet nur neutrale, sachliche Basisdaten (der Betreiber selbst bewertete nicht; Nutzerbewertungen sind optionales Community-Feedback)
  • Die Daten sind bereits öffentlich verfügbar

All diese Punkte treffen auf unser Verzeichnis zu.

Dieser Grundsatz wurde vom BGH mehrfach bestätigt. Die rechtliche Begründung ist die Abwägung nach DSGVO Artikel 6 Abs. 1 lit. f, die ich oben beschrieben habe:

Die berechtigten Interessen der Nutzer (Menschen mit ADHS und Autismus) und des Verzeichnisses überwiegen die Interessen der Fachkräfte, Einrichtungen und Organisationen, nicht in einem Verzeichnis genannt zu werden – gerade weil es um Gesundheit und Gemeinwohl geht.

Das ist nicht willkürlich. Das ist die bewusste Entscheidung der Rechtsprechung: Gesundheit der Bevölkerung geht vor persönlicher Bequemlichkeit.

✅ Es gibt ein Widerspruchsrecht – mit realistischen Grenzen

Sie haben das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen. Das ist in DSGVO Artikel 21 geregelt.

Was das konkret bedeutet:

Sie können uns schriftlich mitteilen, dass Sie nicht im Verzeichnis gelistet sein möchten. Sie können Ihre Gründe und Bedenken darstellen. Wir werden Ihren Widerspruch sorgfältig und fair prüfen.

Was dann passiert – die ehrliche Antwort:

  • Wir können Ihren Widerspruch ablehnen, wenn berechtigte Gründe überwiegen
  • Bei einem neutral und sachlich geführten Adressverzeichnis, das Menschen mit ADHS und Autismus bei der Gesundheitsversorgung hilft, werden diese berechtigten Gründe in der Regel deutlich bestehen bleiben
  • Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Löschung nach einem Widerspruch

Praktisch bedeutet das: Ein Widerspruch einzulegen ist Ihr gutes Recht. Das ist auch ein wichtiges Signal an uns. Aber es führt nicht automatisch dazu, dass wir Sie löschen.

Das muss klar sein. Alles andere wäre irreführend.

Wichtig: Was sind legitime Gründe – und was nicht?

Dies ist eine wichtige Unterscheidung, die ich treffen muss.

Legitime Gründe für einen Widerspruch

Wir werden einen Widerspruch ernst nehmen und genau überprüfen, wenn:

✅ Datenschutz-Gründe:

  • Ihre Daten sind fehlerhaft oder veraltet (z.B. falsche Adresse, veraltete Telefonnummer): Wir korrigieren diese sofort. Das ist einfach und unkompliziert.
  • Es gibt nachweisbare, dokumentierte Sicherheitsrisiken, die speziell durch die Listung in unserem Verzeichnis entstehen (z.B. wiederholte Belästigungen oder Bedrohungen durch Nutzer unseres Verzeichnisses). Das ist ein echter Sicherheitsgrund und wird ernst genommen.
  • Es gibt einen dokumentierten Missbrauch Ihrer Daten durch Nutzer des Verzeichnisses

✅ Berufliche Gründe:

  • Ihre Qualifikation oder Ihr Angebot entspricht nicht länger unserem Standard. Wir korrigieren diese sofort. Das ist einfach und unkompliziert.
  • Eine Selbsthilfegruppe oder Beratungsstelle existiert nicht mehr

In diesen Fällen werden wir mit Ihnen konstruktiv sprechen und eine Lösung finden.

Keine legitimen Gründe für Löschung

Dies sind Gründe, die zu einer Ablehnung des Widerspruchs führen werden:

Persönliche Differenzen mit dem Beratungsnetzwerk oder seinen Mitarbeitern

Nur weil Sie mit unserer Organisation nicht einverstanden sind, verlieren Sie nicht das Recht, öffentlich als eine Fachkraft bekannt zu sein, die Menschen mit ADHS und Autismus hilft. Das ist eine klare Grenzziehung: Das Verzeichnis ist nicht abhängig von Ihrer persönlichen Beziehung zu uns.

Wunsch nach Kontrolle über Ihre Online-Präsenz / "generelle Nicht-Öffentlichkeit"

Sie sind bereits im Ärzteverzeichnis der Kammer gelistet. Sie haben eine Webseite, die öffentlich zugänglich ist. Sie werden auf Google Maps, in anderen Verzeichnissen und Plattformen gefunden. Wir machen diese existierenden, öffentlichen Informationen nicht „zum ersten Mal öffentlich" – wir machen sie nur für eine spezialisierte Zielgruppe einfacher zugänglich. Das ist ein großer Unterschied.

Nicht legitim: "Ich will generell nicht öffentlich sein" oder "ich will meine Adresse nicht öffentlich machen" – wenn Sie bereits überall sonst öffentlich gelistet sind. Der bloße Wunsch, auf unserer Plattform nicht zu erscheinen, während dieselben Daten an zahlreichen anderen öffentlichen Stellen verfügbar sind, stellt für sich genommen noch keinen überwiegenden schutzwürdigen Grund im Sinne des Art. 21 DSGVO dar.

Legitim wäre: "Ich bin überall öffentlich und das ist ein echtes Sicherheitsrisiko für mich, speziell weil Nutzer von Eurem Verzeichnis mich belästigen." Das können wir dann gemeinsam lösen.

Unzufriedenheit mit Nutzern oder Bewertungen

Das Verzeichnis selbst bewertete nicht – wir bleiben neutral und sachlich. Nutzer können optional Erfahrungen teilen, das ist Community-Feedback. Wenn Sie sich über Patienten oder Feedback beschweren möchten, gibt es andere Kanäle – aber nicht das Adressverzeichnis selbst.

Wunsch nach Exklusivität

Soweit der Wunsch nach einer Löschung darauf zielt, die eigene Auffindbarkeit aus wirtschaftlichen oder geschäftspolitischen Gründen zu steuern, handelt es sich nicht um ein schutzwürdiges Interesse im Sinne des Datenschutzrechts. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten – nicht die Reichweite oder Patientenauswahl einer Praxis.

Geschäftliche Konkurrenz

Der Umstand, dass weitere Praxen oder Behandler im Verzeichnis gelistet sind, begründet keinen Löschungsanspruch. Das Interesse, in einer Region als alleinige Anlaufstelle aufzutreten, ist wettbewerblicher Natur und kein schutzwürdiges Interesse im Sinne des Datenschutzrechts.

Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Verzeichnis oder unserer Arbeit

Allgemeine Unzufriedenheit mit dem Konzept des Verzeichnisses oder einzelnen Entscheidungen begründen keinen datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch. Kritik nehmen wir ernst und prüfen sie – sie betrifft jedoch die Gestaltung des Angebots, nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Für Anliegen zur Weiterentwicklung des Verzeichnisses stehen wir gerne über E-Mail zur Verfügung.

Ihre praktischen Optionen

Option 1: Eintrag selbst verwalten

Falls Sie sich selbst im Verzeichnis eingetragen haben, können Sie Ihren Eintrag jederzeit selbst bearbeiten oder vollständig löschen. Das ist die schnellste, einfachste und unkomplizierteste Lösung. Sie haben volle Kontrolle über Ihre Daten. Sie können aktualisieren, korrigieren oder löschen, wann immer Sie möchten.

Option 2: Widerspruch einlegen (mit realistischen Erwartungen)

Sie können uns schriftlich mitteilen, dass Sie nicht im Verzeichnis gelistet sein möchten. Wir werden Ihren Fall sorgfältig prüfen. Bitte verstehen Sie: Dies führt nicht automatisch zur Löschung. Ein Widerspruch ist ein Signal an uns – aber ob wir diesem Widerspruch folgen, hängt davon ab, ob legitime Gründe vorliegen.

Wenn Sie einen Widerspruch einlegen, helfen Sie uns, Ihre Situation besser zu verstehen. Aber die Entscheidung liegt bei uns, basierend auf der Abwägung zwischen Ihren Interessen und den Interessen der Community.

Option 3: Spezialfall mit besonderem Grund

Falls Ihre Situation besondere Umstände aufweist – nachweisbarer Missbrauch Ihrer Daten, Sicherheitsrisiken, oder andere schwerwiegende Gründe – können und sollten wir gerne mit Ihnen persönlich sprechen. In solchen Fällen kann es Lösungen geben, die für beide Seiten passen.

Option 4: Unrichtigkeit korrigieren

Sollten Ihre Daten fehlerhaft oder veraltet sein, werden sie sofort korrigiert. Das ist einfach und schnell. Kontaktieren Sie uns mit den genauen Informationen, was korrigiert werden soll.

Transparenz und Verantwortung

Das ADHS & Autismus Beratungsnetzwerk Wetterau e.V. setzt sich dafür ein, Datenschutz ernst zu nehmen – nicht als bürokratisches Hindernis, sondern als Verantwortung gegenüber beiden Seiten: den Menschen mit ADHS und Autismus, die das Verzeichnis nutzen, und den Fachkräften, Einrichtungen und Organisationen, deren Daten wir speichern.

Deshalb:

  • Dokumentieren wir alle Datenquellen transparent (angegeben im "www"-Feld jedes Eintrags)
  • Informieren wir Nutzer und Fachkräfte über die rechtliche Grundlage
  • Prüfen wir jede neue Einreichung auf Plausibilität und Relevanz, bevor sie veröffentlicht wird
  • Respektieren wir Widersprüche und berücksichtigen sie ernsthaft in einer individuellen, fairen Abwägung
  • Aktualisieren wir das Verzeichnis regelmäßig basierend auf Feedback
  • Geben wir Ihre Daten niemals an Dritte weiter – keine Verkäufe, keine Weitergabe an kommerzielle Unternehmen
  • Ermöglichen wir selbsteingetragenen Einrichtungen, ihre Daten selbst zu verwalten, zu aktualisieren.

Unsere klaren Datenschutzverpflichtungen

Die Aufnahme in unser Verzeichnis bedeutet ausdrücklich nicht:

  • Verwendung Ihrer Daten für Werbung
  • Weitergabe an kommerzielle Unternehmen oder Datenbroker
  • Speicherung von Patientendaten oder Krankengeschichten
  • Erstellung von Profilen oder Nutzungsdaten-Analysen
  • Verwendung für Direktmarketing
  • Zugriff durch Dritte

Das ist unsere klare Zusage.

FAQ: Rechtsfragen zum Adressverzeichnis

Darf das Beratungsnetzwerk Fachkräfte-Daten ohne meine Zustimmung sammeln und veröffentlichen?

Ja, wenn es sich um öffentlich verfügbare berufliche Daten handelt, das Verzeichnis gemeinnützig, neutral und sachlich ist, und berechtigte Interessen vorliegen. Dies wurde durch mehrere BGH-Urteile bestätigt (VI ZR 488/19, VI ZR 489/19, VI ZR 60/21). Die berechtigten Interessen wiegen besonders schwer, wenn damit Gesundheitsversorgung für eine vulnerable Gruppe verbessert wird – und genau das ist unser Fall.


Was ist der Unterschied zwischen Löschungsrecht und Widerspruchsrecht?

Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO): Das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Dieser Anspruch besteht, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder kein berechtigtes Interesse (mehr) vorliegt. Bei unserem Verzeichnis ist die Datenverarbeitung jedoch nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO rechtmäßig – diese Interessenabwägung hat der BGH für vergleichbare Verzeichnisse ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 13.10.2021, VI ZR 488/19 und 489/19).

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung zu widersprechen. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zur Löschung: Da unser Verzeichnis auf einer rechtmäßigen Interessenabwägung beruht, liegen vorrangige berechtigte Gründe für die Verarbeitung grundsätzlich bereits vor.

Was das für Sie bedeutet: Ein Widerspruch ohne Angabe besonderer Gründe führt in der Regel nicht zur Löschung. Machen Sie jedoch konkrete Umstände aus Ihrer persönlichen Situation geltend – etwa eine Bedrohungs- oder Sicherheitslage –, prüfen wir diese gesondert und im Einzelfall. Solche Gründe können dazu führen, dass Ihre Interessen überwiegen und Ihre Daten entfernt werden.


Wenn ich meine Daten selbst eintrage – ändert das die rechtliche Situation?

Ja, die Rechtslage wird dadurch noch klarer:

  • Durch die freiwillige Selbsteintragung zeigen Sie aktiv, dass Sie gefunden werden möchten – das ist ein starkes Indiz dafür, dass keine schutzwürdigen Interessen gegen die Veröffentlichung sprechen.
  • Sie können Ihre Daten selbst verwalten, ändern oder aktualisieren – jederzeit, ohne uns fragen zu müssen (in der Premium-Version oder als Vereinsmitglied).
  • Die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO fällt noch deutlicher zugunsten des Verzeichnisses aus, weil Sie sich bewusst und freiwillig eingetragen haben.
  • Sie haben maximale Kontrolle über Ihre Daten.

Wenn Sie sich selbst eintragen, zeigen Sie: Ich will, dass Menschen mit ADHS und Autismus mich finden.


Kann ich mich vom Verzeichnis abmelden oder meinen Eintrag löschen?

Das kommt darauf an:

Wenn Sie sich selbst eingetragen haben: Ja, Sie können Ihren Eintrag jederzeit selbst bearbeiten oder vollständig löschen (in der Premium-Version oder als Vereinsmitglied). Sie haben volle Kontrolle, und die Änderung ist sofort möglich – Sie müssen nicht auf uns warten.

Wenn wir Sie aus öffentlich zugänglichen Quellen eingetragen haben: Sie können der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen und um Löschung bitten. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und im Einzelfall. Eine automatische Löschung ist allerdings nicht garantiert, da die Verarbeitung auf einer rechtmäßigen Interessenabwägung beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Machen Sie jedoch besondere Umstände aus Ihrer persönlichen Situation geltend – etwa dokumentierte Sicherheitsrisiken, stark veraltete Daten oder dass Sie das Fachgebiet nicht mehr abdecken –, können diese dazu führen, dass wir von der Speicherung absehen.

In beiden Fällen: Kontaktieren Sie uns über die Kontaktangaben am Ende dieser Seite.


Ich habe einen Hinweis auf einen Arzt oder eine Therapeutin, die wirklich ADHS oder Autismus kompetent behandelt – kann ich das mitteilen?

Ja, sehr gerne! Genau das ist eine unserer wichtigsten Datenquellen. Betroffene kennen oft die besten Fachkräfte aus ihrer eigenen Erfahrung. Sie können neue Adressen über unser Kontaktformular oder direkt im Verzeichnis einreichen.

Das soll so einfach wie möglich sein: Sie müssen nicht alle Informationen angeben – es genügt, was Sie haben. Je mehr Angaben Sie machen (z. B. Quelle der Information oder eine Praxis-Website), desto schneller können wir den Eintrag prüfen – aber Pflicht ist das nicht.

Jeder eingereichte Eintrag ist zunächst deaktiviert und wird erst nach unserer Prüfung freigeschaltet. Wir kontrollieren ihn auf Plausibilität und Relevanz und ergänzen ihn bei Bedarf um weitere Informationen (z. B. Quellenangabe im „www"-Feld).

Ihre Hilfe trägt unmittelbar dazu bei, dass andere Betroffene schneller Unterstützung finden. Das ist der Kern unserer Arbeit – gegenseitige Unterstützung.


Wird mein Widerspruch automatisch zu einer Löschung führen?

Nicht automatisch – aber wir prüfen jeden Widerspruch sorgfältig und im Einzelfall.

Sie haben jederzeit das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 21 DSGVO zu widersprechen. Damit wir Ihrem Widerspruch nachkommen können, sollten Sie Gründe nennen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Wir wägen diese dann gegen das Interesse der Community ab, passende Anlaufstellen und Angebote zu finden.

Gründe, die in der Regel zu einer Löschung führen:

  • Dokumentierte Sicherheitsrisiken
  • Fehlerhafte oder stark veraltete Daten
  • Sie sind in dem Bereich, für den Sie gelistet sind, nicht mehr tätig
  • Sie bieten kein relevantes Angebot mehr für die Betroffenen / die Community

Gründe, die wir gegen Ihr Interesse abwägen: In anderen Fällen prüfen wir, ob Ihr Wunsch nach Löschung die berechtigten Interessen der Betroffenen überwiegt. Da das Verzeichnis dazu dient, Menschen den Zugang zu passender Unterstützung zu erleichtern, kann es sein, dass wir einen Eintrag auch nach einem Widerspruch beibehalten – etwa wenn die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind und ausschließlich berufsbezogen verarbeitet werden.

In jedem Fall erhalten Sie von uns eine nachvollziehbare Rückmeldung, wie wir entschieden haben und warum.


Werden auch sensible oder private Daten veröffentlicht?

Nein, auf keinen Fall. Nur berufliche, öffentlich verfügbare Informationen wie Name, Qualifikation, Adresse, Kontaktdaten. Wir veröffentlichen niemals:

  • Patientendaten oder Fallbeispiele
  • Gesundheitsdaten oder Diagnosen
  • Finanzielle Informationen
  • Private Wohnadressen. Sofern eine Adresse zugleich als Geschäftsadresse dient und bereits öffentlich bekannt ist (z. B. auf der eigenen Webseite, Jameda oder Google Maps), verarbeiten wir sie ausschließlich in dieser beruflichen Funktion – nicht als private Wohnanschrift.
  • Familienangehörige oder private Personen
  • Persönliche medizinische oder psychische Probleme
  • Alles, das privat oder sensibel ist

Punkt.


Was, wenn ich persönliche Differenzen mit dem Beratungsnetzwerk habe?

Persönliche Differenzen oder Unzufriedenheit mit unserer Arbeit allein sind kein Grund, einen Eintrag zu löschen. Der Grund ist einfach: Das Verzeichnis dient nicht uns als Organisation, sondern den Menschen mit ADHS und Autismus, die passende Anlaufstellen suchen. Ihre Listung hängt deshalb nicht von Ihrer Beziehung zu uns ab, sondern davon, dass Sie ein relevantes Angebot für diese Menschen haben.

Wenn Sie mit uns nicht einverstanden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können uns konstruktives Feedback geben – das nehmen wir ernst.
  • Sie können sich von unseren übrigen Angeboten abmelden.
  • Sie können Ihren Eintrag selbst verwalten oder austragen, sofern Sie sich selbst eingetragen haben.

Wichtig: Davon unberührt bleibt Ihr Recht auf Widerspruch. Wenn Sie einen sachlichen Grund nennen – etwa fehlerhafte Daten, ein Sicherheitsrisiko oder dass Sie nicht mehr in diesem Bereich tätig sind –, prüfen wir das selbstverständlich ernsthaft und unabhängig davon, wie Ihr Verhältnis zu uns gerade ist.


Ist das Verzeichnis wirklich DSGVO-konform?

Ja. Wir haben das Verzeichnis von Anfang an entlang der Anforderungen der DSGVO aufgebaut. Unsere Rechtsposition stützt sich auf:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage, nach sorgfältiger Interessenabwägung
  • Art. 17 DSGVO – das Löschungsrecht und seine gesetzlich vorgesehenen Grenzen
  • Art. 21 DSGVO – das Widerspruchsrecht, das jederzeit besteht und das wir im Einzelfall prüfen
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. VI ZR 488/19, VI ZR 489/19, VI ZR 60/21), die die Grundprinzipien stützt, auf die wir uns berufen: dass die Bündelung öffentlich zugänglicher, berufsbezogener Daten bei berechtigtem Interesse zulässig sein kann

Hinzu kommen unsere eigenen Maßnahmen:

  • gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Zweck
  • Qualitäts- und Relevanzprüfung der Einträge
  • transparente Dokumentation aller Datenquellen
  • der besondere Stellenwert der Gesundheitsversorgung für eine vulnerable Gruppe

Datenschutz ist immer eine Abwägung im Einzelfall – deshalb behaupten wir nicht, dass jede denkbare Konstellation von vornherein entschieden ist. Aber unsere Rechtsposition ist gut begründet, sorgfältig dokumentiert und wird im Einzelfall überprüft. Wenn Sie Zweifel haben, sprechen Sie uns an – und wenn Sie anderer Auffassung sind, steht Ihnen der Weg zur zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde offen.

Kontakt und weitere Informationen

Wichtig: Die Betreiber dieses Verzeichnisses sind selbst von ADHS und Autismus-Spektrum-Störung betroffen.

Das hat direkte Konsequenzen für die Kommunikation mit uns:

  • Neurodivergente Kommunikation: Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass Menschen mit ADHS und Autismus unterschiedliche Kommunikationsstile und Bedürfnisse haben. Deshalb kommunizieren wir klar, direkt und ohne implizite Erwartungen. Wenn etwas unklar ist, sagen wir das offen.
  • Keine Erwartung sofortiger Antworten: Menschen mit ADHS und Autismus haben oft eine schwankende Leistungsfähigkeit. Manchmal antworten wir schnell, manchmal brauchen wir länger. Das ist keine böse Absicht – es ist Realität. Dieselbe Geduld bringen wir auch Ihnen gegenüber auf.
  • Direktes Feedback statt Umschreibungen: Wir sagen direkt, was wir meinen, statt zu „diplomatisieren". Wenn wir einen Widerspruch ablehnen, nennen wir konkret den Grund – nicht in verklausulierten Formulierungen.
  • Verständnis für Missverständnisse: Wenn in der Kommunikation etwas schiefläuft, klären wir es offen, statt zu interpretieren, „was wirklich gemeint war".

Konkrete Beispiele, wie das aussieht:

❌ Wir schreiben NICHT:

Zitat

Wir haben Ihre Anfrage mit großem Interesse erhalten und bedauern, mitteilen zu müssen, dass wir einer Löschung nicht zustimmen können, da gewisse Überlegungen unsererseits zu dem Ergebnis führen, dass ein Widerspruch nicht begründet ist …

✅ Wir schreiben STATTDESSEN:

Zitat

Wir haben Ihren Widerspruch erhalten. Sie möchten gelöscht werden, weil Sie nicht möchten, dass Sie im Ärzteverzeichnis der Kammer gelistet sind. Das ist für uns kein Löschungsgrund, weil diese Information bereits öffentlich war, bevor sie bei uns eingetragen wurde – wir haben sie nicht verursacht. Wenn Sie konkrete Sicherheitsrisiken haben, sprechen wir gerne persönlich mit Ihnen darüber.


❌ Wir sagen NICHT:

Zitat

Es wäre wünschenswert, wenn Sie Ihre Daten selbst aktualisieren könnten.

✅ Wir sagen STATTDESSEN:

Zitat

Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten selbst im System. Hier ist die Anleitung: [Link]. Falls Sie das nicht selbst können, helfen wir Ihnen.


❌ Wir fragen NICHT:

Zitat

Können Sie mir vielleicht zur Verfügung stehende Informationen zukommen lassen?

✅ Wir fragen STATTDESSEN:

Zitat

Schicken Sie mir die neuen Kontaktdaten. Format: [Beispiel]. Bis wann: [konkretes Datum].

Warum das wichtig ist:

Menschen mit ADHS und Autismus können Implizites, Mehrdeutiges und „diplomatische Umschreibungen" oft schwerer einordnen. Das führt zu Frustration auf beiden Seiten – nicht, weil jemand etwas böse meint, sondern weil die neurotypische Kommunikationsstrategie hier nicht funktioniert.

Indem wir klar, direkt und konkret kommunizieren, vermeiden wir Missverständnisse und sparen allen Beteiligten Zeit und Energie. Das ist nicht unhöflich – das ist respektvolle, inklusive Kommunikation für neurodivergente Menschen.


Ein häufiges Missverständnis: Wer hat die Daten veröffentlicht?

Wir erleben es regelmäßig: Eine Praxis schreibt uns an und wirft uns vor, sie fälschlicherweise mit ADHS oder Autismus in Verbindung zu bringen – oder sie gar als Expertin oder Spezialistin darzustellen.

Beides tun wir nicht.

Was wir tun: Wir listen transparent auf, welche Quellen wir für einen Eintrag genutzt haben. Dazu gehören unter anderem öffentlich zugängliche Plattformen wie die Therapeutenliste der Psychotherapeutenkammer (PTK), Jameda oder ähnliche Verzeichnisse. Wenn dort angegeben ist, dass eine Praxis im Bereich ADHS oder Autismus tätig ist, dann haben wir genau das übernommen – mit Quellenangabe.

Bevor Sie uns kontaktieren, bitten wir daher um Folgendes:

Prüfen Sie zunächst selbst, was auf den jeweiligen Plattformen über Ihre Praxis angegeben ist. Es kommt vor, dass Einträge dort noch alte oder ungewollte Informationen enthalten – zum Beispiel angekreuzte Störungsbilder, die nicht mehr aktuell sind oder nie der tatsächlichen Ausrichtung der Praxis entsprachen.

Wenn dort ADHS oder Autismus als Tätigkeitsfeld angegeben ist, haben wir diese Information nicht erfunden. Wir haben sie abgebildet.

Was Sie in diesem Fall tun können:

  1. Aktualisieren Sie Ihre Einträge auf den entsprechenden Plattformen
  2. Teilen Sie uns mit, was geändert wurde – wir passen unseren Eintrag zeitnah an
  3. Falls Sie konkrete Fehler bei uns entdecken, benennen Sie diese bitte direkt und mit Quellenangabe

Wir sind jederzeit offen für sachliche Korrekturen. Was wir nicht akzeptieren, ist die Zuschreibung von Verantwortung für Informationen, die nicht wir, sondern die Praxis selbst auf anderen Plattformen veröffentlicht hat.


Kontakt

Bei Fragen zu dieser rechtlichen Erklärung, zum Widerspruchsrecht oder zur Verwaltung Ihrer Daten kontaktieren Sie uns:

Wir beantworten Ihre Fragen gerne innerhalb von 7 Arbeitstagen und prüfen Ihr Anliegen sorgfältig, fair und individuell.

Hinweis: Bei Widersprüchen bitten wir um Verständnis dafür, dass wir zunächst die Interessen der Menschen mit ADHS und Autismus berücksichtigen müssen, die dieses Verzeichnis nutzen und auf es angewiesen sind. Das ist keine Willkür – das ist eine bewusste Priorisierung.

Rechtsquellen und Basis dieser Erklärung

Diese Erklärung basiert auf folgenden Rechtsquellen:

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Europäische Rechtsgrundlagen:

  • DSGVO Artikel 6 Abs. 1 lit. f – Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung bei berechtigten Interessen
  • DSGVO Artikel 17 – Löschungsrecht und dessen Grenzen
  • DSGVO Artikel 21 – Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung

Deutsche Rechtsprechung:

  • BGH Urteil VI ZR 488/19 (12. Oktober 2021) – Adressverzeichnisse (Jameda-Plattform) sind rechtmäßig; kein Löschungsanspruch
  • BGH Urteil VI ZR 489/19 (12. Oktober 2021) – Bestätigung: Betreiber von Adressverzeichnissen können berechtigte Interessen geltend machen
  • BGH Urteil VI ZR 60/21 (13. Dezember 2022) – Neueste Bestätigung: Basisdaten-Verzeichnisse sind zulässig
  • BGH Urteil VI ZR 30/17 (20. Februar 2018) – Grundlagen zu Informationsplattformen und Bewertungsportalen

Grundprinzipien:

  • Gemeinnütziger, transparenter Ansatz
  • Qualitätskontrolle aller Einträge
  • Dokumentation aller Datenquellen
  • Gesundheitsversorgung und Gemeinwohl als höchste Priorität
  • Sichtbarmachung von Versorgungslücken als Infrastruktur-Förderung
  • Community-getriebenes Feedback und gegenseitige Unterstützung

Redaktionelle Angaben

Hinweise zur KI-Unterstützung

  • Ein oder mehrere Bilder in diesem Beitrag wurden mit Unterstützung von KI erstellt.

Redaktionelle Hinweise

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 Diese Seite wird jährlich überprüft und bei Änderungen in der Rechtsprechung oder DSGVO aktualisiert. Version: 1.4 (Überarbeitete Fassung mit umfassender Berücksichtigung aller Eintragstypen, Nutzer-Bewertungen, präzisierten Sicherheits- und Datenschutzgründen, und Status als gemeinnützige Organisation)

Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

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Über den Autor

Über den ADHS & Autismus Beratungsnetzwerk Wetterau e.V.

Was 2018 mit einem kleinem ADHS-Forum begann, hat sich kontinuierlich zu einem umfangreichen Forum entwickelt. Ab 2021 rückten wir Autismus näher in den Fokus. In diesem Jahr waren wir ein Teil des ADHS Deutschland e.V. – ein wichtiger Schritt um mit professionellem Know-How, Netzwerk und Ressourcen zu arbeiten. Bis es 2022 zu einer echten Verschmelzung gekommen ist: Wir sehen ADHS und Autismus zusammen, nicht getrennt – mit explizitem Fokus auf die Doppeldiagnose. Damit waren wir die erste Plattform überhaupt mit diesem Fokus. 2025 expandierten wir lokal: Gründung unseres eigenen Vereins, einer lokalen Selbsthilfegruppe und einer Beratungsstelle in Bad Vilbel im Wetteraukreis.

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