ADHS S3‑Leitlinie 2.0 (2026): Warum die Diagnostik die größte Neuerung ist – und wo Betroffene Hilfe finden

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S3-Leitlinie ADHS Version 2.0 (2026): Wichtige Neuerungen gegenüber Version 1.0

Kurzüberblick

Die interdisziplinäre evidenz- und konsensbasierte S3-Leitlinie „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter“ wurde 2026 als Version 2.0 umfassend überarbeitet und liegt derzeit in der Konsultationsfassung vor. Sie aktualisiert die Erstversion der S3‑Leitlinie von 2017/2018 (Version 1.0) und integriert neue wissenschaftliche Evidenz, Versorgungsdaten sowie strukturelle Anpassungen.

Für Praxis und Betroffene sind insbesondere folgende Neuerungen zentral:

  • klar ausgewiesene „Neuerungen 2026“ und Statusangaben (bestätigt, modifiziert, neu) zu jeder Empfehlung
  • stärkere Ausrichtung an ICD‑11 und DSM‑5, inklusive Betonung funktioneller Beeinträchtigung und dimensionaler Sichtweise
  • Erweiterung der Indikation für eine ADHS-Diagnostik und präzisere Festlegung, wer ADHS diagnostizieren darf
  • systematische Berücksichtigung von Stigmatisierung, Angehörigenbelastung und höherem Lebensalter
  • neues Kapitel zu ADHS und substanzbezogenen Störungen sowie Ausbau von Transition, Sport/Bewegung und digitalen Interventionen
  • Aufwertung von Qualitätssicherung, standardisierten Instrumenten und Versorgungsforschung (INTEGRATE‑ADHD)

Methodische und strukturelle Neuerungen

Update-Status und Transparenz der Empfehlungen

Jede Empfehlung der Leitlinie ist mit einem Update-Status versehen:

  • „bestätigt 2026“ – inhaltlich unverändert übernommen
  • „modifiziert 2026“ – redaktionell oder fachlich überarbeitet
  • „neu 2026“ – neue Empfehlungen im Vergleich zu Version 1.0

Die Reihenfolge der Kapitel wurde angepasst, teilweise zusammengefasst oder neu gegliedert. Zusätzlich verweist die Leitlinie auf eine separate endpunktbasierte Evidenzübersicht, in der die evidenzbasierten Empfehlungen systematisch mit den zugrunde liegenden Studien verknüpft sind.

Neue Inhalte gegenüber Version 1.0

Bereits in der Einleitung werden „Neuerungen gegenüber der Vorgängerversion“ sowie „Weiterer Forschungsbedarf“ hervorgehoben. Neu beziehungsweise deutlich erweitert sind unter anderem:

  • ADHS im höheren Lebensalter und mögliche „late‑onset“-Verläufe
  • stärkere Berücksichtigung der Situation und Bedarfe von Angehörigen
  • systematische Erfassung von Ernährungsaspekten und metabolischen Erkrankungen in der Anamnese
  • Ausbau der Kapitel zu digitalen Interventionen, Sport- und Bewegungstherapie und ADHS mit substanzbezogenen Störungen

Konzeptualisierung, Epidemiologie und Klassifikation

Annäherung an ICD‑11 und DSM‑5

Version 2.0 positioniert ADHS explizit als Oberbegriff für das nach DSM‑5 und ICD‑11 definierte Störungsbild, schließt aber weiterhin die hyperkinetischen Störungen (HKS) nach ICD‑10 mit ein. ICD‑11 verwendet die Bezeichnung „Aufmerksamkeitsdefizit‑Hyperaktivitätsstörung“ und orientiert sich in der Unterteilung (vorwiegend unaufmerksam, vorwiegend hyperaktiv‑impulsiv, gemischtes Erscheinungsbild) weitgehend am DSM‑5.

Gleichzeitig entfällt im ICD‑11 die übergeordnete Kategorie „Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend“. Das erleichtert die Diagnosestellung im Erwachsenenalter und macht kombinierte Diagnosen mit Störung des Sozialverhaltens weniger zwingend.

Dimensionaler Ansatz und funktionelle Beeinträchtigung

Die Leitlinie betont stärker als Version 1.0, dass ADHS dimensional zu verstehen ist. Für Diagnostik und Therapieentscheidungen sind nicht nur Symptomanzahl und -stärke, sondern vor allem die funktionelle Beeinträchtigung und die Lebensqualität entscheidend. Altersbezogene Veränderungen des Erscheinungsbildes (z. B. subtilere Symptomatik bei Erwachsenen) werden ausdrücklich berücksichtigt und als Argument für erweiterte Indikationen zur Diagnostik angeführt.

Diagnostik: Was sich 2026 ändert

Erweiterte Indikation für eine ADHS-Diagnostik

Die neue Leitlinie erweitert die Indikation deutlich über den früheren Fokus auf den „klassischen ADHS‑Verdacht“ hinaus. Eine Diagnostik soll nun auch dann erwogen werden, wenn Entwicklungs‑, Lern‑, Leistungs‑ oder Verhaltensprobleme bestehen, die mit Unaufmerksamkeit, Impulsivität oder Hyperaktivität zusammenhängen könnten – auch wenn das Bild nicht dem Stereotyp entspricht.

Besonders für Erwachsene wird betont, dass sich ADHS in Überforderung, Erschöpfung, Prokrastination oder emotionaler Dysregulation zeigen kann. Dadurch soll eine frühere und breitere Erfassung bislang unterdiagnostizierter Gruppen (z. B. Frauen, ältere Menschen) ermöglicht werden.

Wer darf ADHS diagnostizieren? – Präzisere Vorgaben

Version 2.0 legt deutlich genauer fest, welche Berufsgruppen ADHS diagnostizieren sollen und welche Qualifikationsanforderungen gelten. Kerndisziplinen bleiben:

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Kinder- und Jugendmedizin (insbesondere Neuropädiatrie)
  • Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und psychologische Psychotherapie

Neu ist die klare Betonung, dass z. B. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ADHS nur diagnostizieren sollen, wenn sie über eine spezifische Weiterbildung und nachweisbare Expertise verfügen. Die Qualifikation der Diagnostikerinnen und Diagnostiker wird als zentrales Qualitätskriterium hervorgehoben – auch mit Blick auf die zunehmende Zahl an Online‑Diagnostikangeboten.

INTEGRATE‑ADHD: Die Studie hinter den neuen Versorgungsdaten

Die neue ADHS‑S3‑Leitlinie 2.0 stützt sich erstmals systematisch auf Daten aus dem Forschungsprojekt INTEGRATE‑ADHD. In diesem Projekt wurden Krankenkassendaten (DAK‑Gesundheit), bevölkerungsrepräsentative Befragungsdaten aus KiGGS/BELLA und eine leitlinienorientierte klinische Diagnostik miteinander verknüpft.

Konkret wurden über 5 400 Eltern von bei der DAK versicherten Kindern mit dokumentierter ADHS‑Diagnose befragt – zu Symptomen, Komorbiditäten, Versorgungsqualität, Zufriedenheit, Risiko‑ und Schutzfaktoren sowie Lebensqualität. Zusätzlich erhielt eine Stichprobe von Kindern und Jugendlichen eine ausführliche klinische Diagnostik nach S3‑Standard.

Ziel von INTEGRATE‑ADHD ist es zu klären, warum Krankenkassendaten über Jahre steigende ADHS‑Diagnoseraten zeigen, während epidemiologische Studien teils konstante oder sogar sinkende Raten finden, und wie valide diese Diagnosen tatsächlich sind. Aus dem „dreidimensionalen Blick“ – administrativ, epidemiologisch und klinisch – lassen sich reale Prävalenzen, Versorgungsqualität, Versorgungslücken und Kosten besser einschätzen und Empfehlungen für Politik und Versorgung ableiten.

Die Leitlinie nutzt diese Ergebnisse, um Empfehlungen zur Versorgungsqualität und zu strukturierten Abläufen in der ADHS‑Diagnostik und ‑Behandlung stärker an der Realität des deutschen Gesundheitssystems auszurichten.

Digitale Diagnostik

Erstmals werden videobasierte Interviews als valide anerkannt, sofern sie strukturiert durchgeführt werden und die Fachperson entsprechend qualifiziert ist. Damit reagiert die Leitlinie auf Versorgungsengpässe und regionale Unterversorgung, betont aber gleichzeitig, dass digitale Diagnostik denselben Qualitätsstandards wie Präsenzdiagnostik unterliegen muss.


Behandlung: Multimodal, individualisiert, neue Schwerpunkte

Interventions-Algorithmus und Stigmatisierung

Der Interventions-Algorithmus wurde überarbeitet; neu hinzugekommen sind Empfehlungen zum Umgang mit Stigmatisierung:

  • Behandelnde sollen sich ihrer eigenen potenziellen Stereotype bewusst sein und Stigmatisierung im Behandlungskontext aktiv erheben und berücksichtigen.
  • Zum Umgang mit Stigmatisierung werden psychoedukative Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung sozialer Interaktion empfohlen.
  • Zum Umgang mit Selbststigmatisierung soll auf Handlungskompetenz und eine kritische Distanz zu wertenden Zuschreibungen hingearbeitet werden.

Solche Empfehlungen finden sich in Version 1.0 in dieser Form noch nicht und stellen daher ein wichtiges inhaltliches Update dar.

Psychosoziale Interventionen – Präzisierungen und Erweiterungen

Viele psychosoziale Empfehlungen wurden als „modifiziert 2026“ gekennzeichnet und neu strukturiert:

  • Präventive psychosoziale Interventionen ohne vorherige Diagnosesicherung (Eltern‑, Erzieher‑ und Lehrkräftetrainings) bleiben wichtig, werden aber klarer an Zielen wie Symptomminderung, Funktions‑ und Teilhabeverbesserung und Aufbau von Schutzfaktoren ausgerichtet.
  • Für Vorschulkinder werden Elterntrainings weiterhin als primäre Intervention empfohlen; Details zu Gruppengröße, Inhalten (Psychoedukation, Modelllernen, Verhaltensübungen) und Manualtreue sind konkreter ausgeführt.
  • Für Schulkinder und Jugendliche wird die Rolle patient:innenzentrierter Interventionen (z. B. Training exekutiver Funktionen, soziale Kompetenztrainings, Selbstinstruktions‑ und Selbstmanagementverfahren) klarer beschrieben.
  • Für Erwachsene werden die Ziele psychosozialer Interventionen (Selbstreflexion, Selbstakzeptanz, Alltagsstrukturierung, Emotionsregulation) geschärft; verhaltenstherapeutische Verfahren haben die beste Evidenzlage.

Digitale Interventionen

Version 1.0 erwähnte digitale Angebote nur am Rande. Version 2.0 führt ein eigenes Unterkapitel „Digitale Interventionen“ ein:

  • Computerisierte kognitive Trainings können bei Kindern und Jugendlichen ergänzend eingesetzt werden, sofern ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt (z. B. DiGA‑Zulassung).
  • Web‑ oder appbasierte Eltern‑ und Lehrkräftetrainings können ergänzend genutzt werden.
  • Bei Erwachsenen können digitale Therapieprogramme im Rahmen einer multimodalen Behandlung unter fachlicher Begleitung eingesetzt werden.

Grundsatz der Leitlinie ist, dass digitale Angebote in ein Gesamtbehandlungskonzept eingebettet sein und persönliche Kontakte nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen.

Neurofeedback, Ernährung und Bewegung

Neurofeedback und diätetische Interventionen werden in Version 2.0 als „weitere non‑pharmakologische Interventionen“ gemeinsam dargestellt und neu gewichtet:

  • Neurofeedback kann bei Kindern über sechs Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen ergänzend eingesetzt werden, sofern standardisierte Protokolle (Theta‑Beta‑Training, SMR, SCP) verwendet werden und keine wirksameren Therapien verzögert werden.
  • QEEG‑basierte Protokolle oder häusliche Neurofeedback‑Trainings werden wegen unzureichender Evidenz nicht empfohlen; andere neurofeedbackähnliche Verfahren gelten als noch nicht ausreichend belegt.
  • Bei Ernährung rücken ausgewogene Vollwertkost und Bewegung stärker in den Vordergrund; künstliche Farbstoffe und spezifische Diäten werden zurückhaltender und strikt evidenzbasiert diskutiert.

Die Sport‑ und Bewegungstherapie erhält außerdem ein eigenes Unterkapitel. Sportliche Aktivität soll bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen systematisch als Bestandteil multimodaler Behandlungspläne berücksichtigt werden.

Pharmakotherapie – aktualisierte Evidenz

Die grundsätzliche Positionierung der Pharmakotherapie als wichtige Option bei moderater und schwerer Symptomatik bleibt erhalten; Version 2.0 aktualisiert jedoch Evidenz, Zulassungsstand und Details:

  • Stimulanzien (Methylphenidat, Amphetamin, Lisdexamfetamin), Atomoxetin und Guanfacin werden als Kernoptionen bestätigt.
  • Langwirksame Stimulanzien werden – auch in Anlehnung an internationale Leitlinien – wegen besserer Adhärenz, geringerer Rebound-Problematik und geringerem Missbrauchsrisiko betont.
  • Die Leitlinie konkretisiert Monitoring (Körpergröße, Gewicht, Perzentilen) sowie Vorgehen bei Wachstumsbeeinträchtigungen und Non‑Adhärenz (z. B. Erinnerungsapps, Psychoedukation zur bewussten Einnahme).
  • Antipsychotika sollen weiterhin nicht zur Behandlung einer „reinen“ ADHS eingesetzt werden; bei ausgeprägter Impulskontrollstörung und Aggressivität ist ein atypisches Antipsychotikum nur vorübergehend und unter strenger Nutzen‑Risiko-Abwägung vorgesehen.

Neues Kapitel: ADHS & Sucht, Lebensspanne, Angehörige, Transition

ADHS und substanzbezogene Störungen

Neu ist ein eigenes Kapitel zur Diagnostik und Behandlung von ADHS mit koexistierenden substanzbezogenen Störungen:

  • Es wird ein Routinescreening auf substanzbezogene Störungen bei ADHS‑Patient:innen empfohlen – und umgekehrt ein Screening auf ADHS bei Menschen, die wegen substanzbezogener Störung behandelt werden.
  • Diagnostik soll die Leitlinien beider Störungen berücksichtigen und insbesondere Abstinenzphasen, Wechselwirkungen und die zeitliche Abfolge der Symptomatik beachten.
  • Eine medikamentöse ADHS‑Behandlung soll auch bei substanzbezogenen Störungen angeboten werden, wenn ADHS‑Symptome den Substanzkonsum begünstigen; bevorzugt werden langwirksame Stimulanzien oder nicht stimulanzienbasierte Optionen wie Atomoxetin oder Guanfacin.
  • Es werden konkrete Empfehlungen zur kontrollierten Medikamentengabe bei Jugendlichen sowie zum Vorgehen bei Rückfällen und zur Indikation intensiverer Suchtbehandlung formuliert.

ADHS im höheren Lebensalter

Version 2.0 berücksichtigt ADHS im höheren Lebensalter deutlich stärker. Diskutiert werden Prävalenzen auch bei Menschen zwischen 40 und 80 Jahren sowie altersbezogene Symptomverschiebungen (weniger motorische Hyperaktivität, mehr organisatorische und exekutive Probleme). Die Leitlinie betont die Notwendigkeit, Diagnostik und Instrumente an diese Veränderungen anzupassen.

Angehörige und Familienperspektive

Vor dem Hintergrund der familiären Häufung von ADHS hebt die Leitlinie die Situation und Bedarfe von Angehörigen stärker hervor:

  • In der Anamnese sollen Belastungen, psychische Auffälligkeiten und mögliche ADHS‑Symptome bei Eltern und Geschwistern systematischer erfasst werden.
  • Präventive und therapeutische Eltern‑ und Familienangebote werden in mehreren Kapiteln verankert, auch um Stigmatisierung und intergenerationale Risiken zu reduzieren.

Transition von der Kinder‑ zur Erwachsenenversorgung

Das Transition‑Kapitel ist als „modifiziert 2026“ gekennzeichnet und konkreter gefasst:

  • Bei allen Patient:innen im Transitionsalter soll eine erneute Evaluation der Symptomatik, Komorbiditäten und Beeinträchtigungen erfolgen, um die Notwendigkeit und Form weiterer Behandlung abzuschätzen.
  • Die bisherigen Behandler:innen sollen die Weiterbehandelnden umfassend informieren (Vorgeschichte, Verläufe, aktuelles Bild).
  • Begleitende Gespräche mit den Betroffenen sollen Ängste, Wünsche und Unterstützungsbedarfe im Übergang klären.

Versorgungsqualität und Versorgungsforschung (INTEGRATE‑ADHD)

Nutzung von Versorgungsdaten

Eine zentrale Neuerung ist die systematische Einbindung von Versorgungsdaten, vor allem aus INTEGRATE‑ADHD. Diese Daten zeigen unter anderem:

  • lange Wartezeiten auf Diagnostik und Therapie
  • heterogene Zufriedenheit der Betroffenen und ihrer Familien
  • strukturelle Defizite im Versorgungssystem

Auf dieser Basis formuliert die Leitlinie Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität – etwa durch klarere Zuständigkeiten, strukturierte Abläufe, verbindliche Qualitätsstandards und besseren Zugang zu spezialisierten Angeboten. Im Unterschied zu Version 1.0, in der Versorgungsprobleme vor allem literaturbasiert beschrieben wurden, verknüpft Version 2.0 klinische Evidenz mit realen Versorgungsdaten.

Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede Version 1.0 vs. 2.0

BereichVersion 1.0 (2018)Version 2.0 (2026)
Methodik/TransparenzEmpfehlungen ohne expliziten Update‑StatusJede Empfehlung mit Status (bestätigt, modifiziert, neu 2026); separate Evidenzübersicht und Leitlinienreport
KlassifikationSchwerpunkt auf ICD‑10/HKS, DSM‑5 erstmals berücksichtigtStärkere Ausrichtung an ICD‑11/DSM‑5, ADHS als Oberbegriff, Betonung dimensionaler Sichtweise und funktioneller Beeinträchtigung
Diagnostik-IndikationFokus auf „klassische“ ADHS‑VerdachtsfälleErweiterte Indikation bei Entwicklungs‑, Lern‑, Leistungs‑ und Verhaltensproblemen, auch bei Erwachsenen mit atypischer Symptomatik
Diagnostische StrukturMultimodale Diagnostik empfohlen, aber ohne DiagnosematrixIntegration einer Diagnosematrix (INTEGRATE‑ADHD), systematische Nutzung standardisierter Instrumente, explizite Qualitätsanforderungen
Digitale DiagnostikKaum thematisiertVideobasierte Interviews und digitale Diagnostik anerkannt, sofern strukturiert und qualitätsgesichert
Psychosoziale InterventionenStarker Fokus auf Eltern- und Lehrertrainings, Verhaltenstherapie und PsychoedukationPräzisere alters- und setting-spezifische Empfehlungen, neue Betonung patient:innenzentrierter Interventionen und Emotionsregulation, Anti‑Stigma‑Abschnitt
Digitale InterventionenEinzelne HinweiseEigenes Kapitel mit evidenzbasierter Einordnung von DiGAs, Online‑Trainings und digitalen Programmen
Neurofeedback & ErnährungDetailliert, aber noch nicht als „weitere non‑pharmakologische Interventionen“ gebündeltÜberarbeitete Empfehlungen, klare Kriterien für Standardprotokolle, Zurückhaltung bei QEEG‑basierten Verfahren, Betonung von Vollwerternährung und Bewegung
Sport/BewegungErwähnung, aber kein zentrales KapitelEigenes Unterkapitel, Bewegung als reguläre Komponente multimodaler Behandlung bei allen Altersgruppen
ADHS & SuchtKomorbiditäten beschrieben, aber kein eigenes KapitelNeues Kapitel mit Screeningempfehlungen, integrierter Behandlung und spezifischen Vorgaben für Pharmakotherapie und Rückfallmanagement
Höheres Lebensalter & „late‑onset“Nur am Rande berücksichtigtExplizites Thema mit Hinweisen zu Epidemiologie, Diagnostik und Anpassung der Interventionen im höheren Lebensalter
Angehörige & FamilieAngehörige vor allem im Kontext von ElterntrainingsStärkere Betonung familiärer Häufung, systematische Erfassung der Angehörigensituation und -bedarfe
TransitionÜbergang erwähntKonkreter ausgearbeitete Transition mit strukturierter Re‑Evaluation, Informationsweitergabe und begleitenden Gesprächen
VersorgungsforschungSchwerpunkt auf WirksamkeitsstudienIntegration von Versorgungsdaten (INTEGRATE‑ADHD), Ableitung von Empfehlungen zur Struktur- und Prozessqualität

Fazit: Was Version 2.0 praktisch bedeutet

Die S3‑Leitlinie ADHS Version 2.0 führt kein völlig neues ADHS‑Verständnis ein, markiert aber einen klaren Schritt hin zu einer breiteren, strukturierteren und stärker versorgungsorientierten Sicht auf Diagnostik und Behandlung. Mehr Menschen – insbesondere Erwachsene, Frauen und ältere Betroffene – geraten durch die erweiterten Diagnostik‑Indikationen und die stärkere Berücksichtigung atypischer Verläufe in den Blick.

Gleichzeitig werden Qualität und Fachkompetenz deutlicher eingefordert – etwa durch strengere Anforderungen an Qualifikationen, die Integration standardisierter Instrumente und die Nutzung von Versorgungsdaten. Digitale Diagnostik und digitale Interventionen erhalten einen klar definierten Platz, ohne die Standards der Präsenzdiagnostik und -therapie zu unterlaufen.

Für Praxis, Betroffene und Angehörige bietet die Leitlinie damit mehr Orientierung und Transparenz – und setzt Impulse, um Versorgungslücken, Stigmatisierung und strukturelle Defizite gezielter anzugehen.


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Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

Über den Autor

Über den ADHS & Autismus Beratungsnetzwerk Wetterau e.V.

Was 2018 mit einem kleinem ADHS-Forum begann, hat sich kontinuierlich zu einem umfangreichen Forum entwickelt. Ab 2021 rückten wir Autismus näher in den Fokus. In diesem Jahr waren wir ein Teil des ADHS Deutschland e.V. – ein wichtiger Schritt um mit professionellem Know-How, Netzwerk und Ressourcen zu arbeiten. Bis es 2022 zu einer echten Verschmelzung gekommen ist: Wir sehen ADHS und Autismus zusammen, nicht getrennt – mit explizitem Fokus auf die Doppeldiagnose. Damit waren wir die erste Plattform überhaupt mit diesem Fokus. 2025 expandierten wir lokal: Gründung unseres eigenen Vereins, einer lokalen Selbsthilfegruppe und einer Beratungsstelle in Bad Vilbel im Wetteraukreis.

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