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Ja, die Rechtslage wird dadurch noch klarer:
- Durch die freiwillige Selbsteintragung zeigen Sie aktiv, dass Sie gefunden werden möchten – das ist ein starkes Indiz dafür, dass keine schutzwürdigen Interessen gegen die Veröffentlichung sprechen.
- Sie können Ihre Daten selbst verwalten, ändern oder aktualisieren – jederzeit, ohne uns fragen zu müssen (in der Premium-Version oder als Vereinsmitglied).
- Die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO fällt noch deutlicher zugunsten des Verzeichnisses aus, weil Sie sich bewusst und freiwillig eingetragen haben.
- Sie haben maximale Kontrolle über Ihre Daten.
Wenn Sie sich selbst eintragen, zeigen Sie: Ich will, dass Menschen mit ADHS und Autismus mich finden.