Hallo,
mich würde Meinungen zum folgenden Sachverhalt interessieren.
Ich bin über 45 Jahre alt und es wurde nie eine Diagnose Richtung ADHS/ADS gestellt. Auch nicht in Krankenhäusern/Reha.In meiner Familie gibt es keine AD(H)S-Fälle.
Ich rauche, und das ist der "Aufhänger" für das ganze.
Nun soll ich einen ADHS-Fragebogen ausfüllen, bei dem ich weiß, das der Betrachtungszeitraum auf das doppelte im Vergleich zu dem offiziellen Fragebogen erhöht wurde, außerdem auch alle Zeugnisse inklusive Zwischenzeugnissen *abgeben*.
Bin ich da zur Mithilfe verpflichtet?
Oder soll ich das melden wegen (Versuchs einer) Falschdiagnostik?
Es scheint mir mehr darum zu gehen an Daten "auf Teufel komm raus" heranzukommen. Da gab es auch schon andere Versuche.
Soweit ich weiß, ist eine Diagnostik gegen den Willen des Patienten verboten.
Wie seht ihr das?