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Als aktives Mitglied hast du Stimm- und Wahlrecht. Das bedeutet: Du kannst auf der Mitgliederversammlung abstimmen, Anträge stellen, die Zukunft des Vereins aktiv mitgestalten und Ämter innerhalb des Vereins übernehmen.
Du möchtest wissen, was deine Mitgliedschaft konkret enthält? Den vollständigen Überblick aller Leistungen findest du auf unserer Mitgliedschaftsseite im Blog.
Mitgliedschaft
- Abrechnungszeitraum
- alle 2 Jahre
- Mindestvertragslaufzeit
- 2 Jahre
- Kündigungsfrist
- 30 Tage vor Abrechnung
Vereinsaufnahmegebühr
Bei einer Vereinsaufnahmegebühr handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der bei Eintritt in den Verein fällig wird. Sie dient häufig dazu, die anfänglichen Verwaltungskosten für die Aufnahme eines neuen Mitglieds zu decken.