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Bundesverband - Einzelmitgliedschaft - natürlichen Person - Kinder & Jugendliche bis 21 Jahre
Mitgliedschaft
- Abrechnungszeitraum
- jährlich
- Mindestvertragslaufzeit
- ein Jahr
- Kündigungsfrist
- 5 Tage vor Abrechnung
Aufnahmegebühr
Bei einer Aufnahmegebühr handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der bei Eintritt in den Verein fällig wird. Sie dient häufig dazu, die anfänglichen Verwaltungskosten für die Aufnahme eines neuen Mitglieds zu decken.